Die GMP-Facility für zelluläre Therapien stellt unter kontrollierten Bedingungen Zelltherapeutika für klinische Studien her. Sie deckt den gesamten Herstellungsprozess ab, von der Materialeingangskontrolle bis zur Produktfreigabe.
Für den Übergang von der Entwicklung neuartiger Therapieformen zur klinischen Applikation ist der Schritt in die Arzneimittelherstellung unumgänglich und gesetzlich gefordert. Dabei sind hohe regulatorische Anforderungen an den Herstellungsprozess und das Produkt gestellt, die das anwendungsfähige Arznei-mittel erfüllen muss. Die intensive Regulation hat dabei das Ziel, eine reproduzierbare gute Qualität für die Anwendung am Patienten im Rahmen einer klinischen Studie zu gewährleisten. Die Etablierung eines Herstellprozesses, der nachweislich zu einem qualitativ einwandfreien Produkt führt, ist somit der zentrale Schritt beim Übergang von der Entwicklung neuartiger Therapieformen zur klinischen Applikation.
Für die Herstellung von neuen Therapien auf zellulärer Basis, so genannte Zelltherapeutika, zurhumanen Anwendung ist jeweils eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die auf den rechtlichen Grundlagen des Deutschen Arzneimittel-gesetzes (AMG) und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) sowie den EU‑Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) erteilt wird. Der Erlaubniserteilung liegt die Erfüllung sehr hoher Anforderungen an Personal, Betriebsstätte und den Arbeitsabläufen zur Gewährleistung von Sterilität, Qualität und Arzneimittelsicherheit zu Grunde und wird darüber hinaus regelmäßig von der zuständigen Behörde geprüft. Die Verwendung der hergestellten, zellulären Arzneimittel kann dabei von der erstmaligen Anwendung im Rahmen einer klinischen Studie bis hin zur Individualtherapie stattfinden.
Die klinische Prüfung von neuartigen Ansätzen zur Immuntherapie von Patienten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die GMP-Facility des ECRC - das Zellkulturlabor für klinische Prüfung - und seine Erfahrung bei der Herstellung von Zellulartherapeutika wird von Naturwissenschaftlern und Medizinern bei der Durchführung der Prüfung ihrer Therapiekonzepte seit 20 Jahren erfolgreich genutzt.
Das Zellkulturlabor für Klinische Prüfung (ZKP) ist eine gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 2, verfügt über eine Reinraumanlage mit drei Produktionslinien und kontrolliert und gewährleistet alle erforderlichen Voraussetzungen für dessen ordnungsgemäßen Betrieb. Das ZKP bearbeitet außerdem Aufträge von externen Arzneimittelherstellern wie zum Beispiel zur mikrobiellen Monitoring oder zur Qualitätskontrolle (Prüfung auf Sterilität).
Konzept
Mit einem Team aus langjährig erfahrenen und hochqualifizierten, geschulten Mitarbeitern steht die GMP-Facility für Projekte mit zelltherapeutischem Ansatz aus dem Max Delbrück Center, der Charité oder auswärtigen Forschungseinrichtungen zur Verfügung.
Dabei stehen für eine Arzneimittelherstellung zunächst die Beratung, Konzeptionierung und Planung des Methodentransfersin das GMP-Umfeld im Vordergrund. Gegebenenfalls werden experimentelle Methoden weiterentwickelt oder neu nach dem aktuellen Stand der Technik zu einem kompletten Herstellungsverfahren einschließlich aller erforderlichen Qualitätskontrollen etabliert. Zudem werden alle qualitäts- und sicherheitsrelevanten Aspekte der Herstellung und Qualitätskontrolle vom ZKP abgedeckt.
Dies sind beispielsweise: Eingangskontrolle der Ausgangsmaterialien, Prüfung auf Keimfreiheit verwendeter Medien und Materialien, Durchführung von Inprozess- und Endkontrollen wie Nachweis von Sterilität bzw. der Abwesenheit von Mykoplasmen und Endotoxinen (externe Prüfung), Kryokonservierung und Lagerung bis zum Zeitpunkt der klinischen Applikation oder die Freigabe zur Verwendung und der Transport der Produkte. Die abschließende Validierung des vollständig etablierten Herstellungsprozesses sowie der umfassenden Qualitätskontrolle leitet dann den projektbezogenen Antrag auf Erteilung der Herstellungserlaubnis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ein. Diesem Antrag folgt eine Behördeninspektion, im Zuge derer alle erforderlichen Voraussetzungen für die jeweilige Arzneimittelherstellung geprüft werden. Das ZKP legt dabei großen Wert auf eine sehr enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden vom Start des Projektes bis zum Ende der klinischen Prüfung.
Ein genehmigtes Herstellungsverfahren für Immun- und Gentherapeutika kann vom ZKP für klinische Studien der Phasen I und II umgesetzt werden. Dafür stehen die qualifizierten Räumlichkeiten der Betriebsstätte samt seinen Geräten und etablierten Verfahren, aber auch das sorgfältig geschulte Personal ohne zusätzliche finanzielle Aufwendungen für den Auftraggeber zur Verfügung. Projektabhängige Investitionen in Geräte, Prozessetablierung und Materialbewirtschaftung sind hingegen vom Auftraggeber zu tragen.
Technologien
Die erste Herstellungserlaubnis erlangte das ZKP im Jahr 1998. Seitdem wurden die Räumlichkeiten mehrfach baulich verändert. Während dieser Zeit entstand eine GMP-Produktionseinheit mit der Spezialisierung auf aseptische Herstellung von Zelltherapeutika für neuartige Therapien.
Dabei bestanden und existieren vielfältige Zusammenarbeiten mit Partnern aus der Industrie und dem universitären und klinischen Umfeld in zahlreichen Projekten.
Seither hat das ZKP Erfahrungen mit einschlägig etablierten oder erst jüngst verfügbaren, hoch spezialisierten und aufwendigen Technologien, wie die hier beispielshaft genannten:
Zellkulturverfahren in Flaschen und Wannenstapeln
Automatisierte Systeme und Bioreaktorverfahren: Xuri Cell Expansion System W25 (Beutelkultur) und CliniMACS plus (Depletion und Anreicherung)
Schlauchschweißtechniken für PVC-Verbindungen bei geschlossenen Systemen mittels TSCD-II und CompoSeal Mobilea II
Betrieb des automatisierten Nachweissystems BACT/ALERT 3D Combo 120 zur Prüfung auf Sterilität gemäß Ph. Eur. 2.6.27
Kryokonservierung in Bags und Vials und Lagerung in der Gasphase über flüssigem Stickstoff und Zellbankmanagement
Stammhaltung von Referenzkeimen nach Ph. Eur. und Kontrollkeimherstellung für mikrobiologisches Reinraummonitoring, Sterilitätsprüfung etc.
qPCR-Methode mit QuantStudio 5, z.B. zur Bestimmung der Vektorkopienzahl von transduzierten Zellen
Team
Das ZKP beschäftigt einen gewachsenen Kreis von Mitarbeiter*innen aus spezialisierten technischen und wissenschaftlichen Fachkräften.
Die Planung, Vorbereitung und Durchführung aller Prozesse erfolgt nach der erforderlichen Trennung der Bereiche von Herstellung und Qualitätskontrolle. Die fortlaufende Entwicklung und Etablierung von neuen Prozessschritten stützt sich dabei auf ein bestehendes hohes Level an Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Sachkunde aller Mitarbeiter. Qualität und Sicherheit haben höchste Priorität und entsprechen den aktuell geltenden Regularien.
Mitarbeiter der GMP-Facility: Martin Vaegler, Carina Engel, Constanze Schwarz, Hana Rauschenbach, Julia Neubert, Antje Huth, Joachim Kopp und Carola Vogler (v.l.n.r.)
Jobs
Hier finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt die Veröffentlichung etwaiger Stellenangebote.
Bei einschlägiger GMP-Qualifikation können Sie gerne auch jederzeitinitiativ Kontaktzu uns aufnehmen.
Dr. Martin Vaegler Leitung der GMP-Facility Leitung der Herstellung Sachkundige Person QM/QS-Beauftragter
M.Sc. Hana Rauschenbach Leitung der Qualitätskontrolle Sachkundige Person Telefon +49 030 450 540 403 hana.rauschenbach@charite.de
Dipl.-Ing. Janet Glas Stellv. Leitung der Qualitätskontrolle Beauftragte für Beanstandungen und Rückrufe Telefon +49 030 450 540 381 janet.glas@charite.de